Home >> Dokumente >> Hochzeitsfotograf: Wann bezahlen?
Vielfach lese ich die Frage, wann und wie man den Hochzeitsfotograf zu bezahlen habe? Vor oder nach der Hochzeit? Das komplette Honorar auf einmal oder gesplittet? Bar oder per Überweisung? Auf diese Fragen gibt es, wie auf so vieles im Leben, keine allgemeingültige Antwort. Prinzipiell kann das jeder Hochzeitsfotograf handhaben, wie er möchte – jedenfalls so lange dies auf die Akzeptanz seiner Kunden stößt. Wie ich es mit der Bezahlung halte, und die Mehrzahl meiner Kolleginnen und Kollegen auch, das kann ich aber sehr wohl sagen.
Der Vertrag
Wie die meisten meiner Kollegen, schließe auch ich einen Vertrag mit meinen Brautleuten. Der Vertrag allerdings wird nicht mit der Unterschrift rechtskräftig und verbindlich, sondern erst dann, wenn die im Vertrag vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Ist dem der Fall, wird der Vertrag bestätigt und der Hochzeitstermin fix in meinen Terminkalender eingetragen.
Höhe der Anzahlung
Die meisten Fotografen verlangen zwischen 30% und 50% des gesamten Honorars als Anzahlung. Die verbleibenden Prozent werden dann ein bis zwei Wochen nach der Hochzeit in Rechnung gestellt. Bei mir sind es 50%. Der Vorteil dieser Verfahrensweise liegt darin, dass das Honorar nicht auf einmal gezahlt werden muss. Das ist, eingedenk der zumeist doch horrenden Gesamtkosten einer Hochzeit, eine große Erleichterung für meine Brautleute und wird alleine aus diesem Grund schon gerne angenommen.
Mir selbst dient sie als Sicherheit, für den Fall, dass die Hochzeit aus irgendwelchen Gründen, die nicht ich verschuldet habe, nicht stattfindet. Da der Termin, je näher die Absage zeitlich am Hochzeitsdatum liegt, meist nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, entstünde mir ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Schaden, der katastrophale Auswirkungen haben kann. Wenn Absagen öfter vorkommen, bis hin zur Pleite. Davor muss ich mich, wie jeder Kollege auch, schützen. Natürlich trägt dies auch ganz allgemein zur Planungssicherheit bei, da Termine meist ein bis zwei Jahre im voraus vergeben werden.
Gleichwohl ist es in meinen Verträgen so gelöst, dass ich die Anzahlung vollständig erstatte, sollte der Termin anderweitig und mit einer Hochzeit von mindestens gleichwertiger Länge vergeben werden können.
Bei Absagen wegen höherer Gewalt gibt es die Anzahlung ohne Wenn und Aber zurück.
Bar oder Überweisung?
Während viele Dienstleister, wie etwa Visagistinnen oder Friseure, sich am Hochzeitstag bar bezahlen lassen, halten es die meisten Fotografen anders. Sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung ist per Überweisung zu zahlen – und natürlich immer gegen eine ordentliche Rechnung.
Fazit
Wann der Hochzeitsfotograf also zu bezahlen ist, dürfte hoffentlich geklärt sein. Auch über das Wie sollten keine Unklarheiten mehr herrschen. Aber nicht vergessen: Ausnahmen bestätigen die Regel 😉